Verbot von Koniferen / Heckenschnitt

Verbot von Koniferen / Heckenschnitt

Bitte um Beachtung !


Liebe Gartenfreunde / – innen,

gemäß Bundeskleingartengesetz sind Koniferen seit Januar 2020 im Kleingarten verboten – d.h. bei Pächterwechsel werden Koniferen als Mangel angesehen und mit — Stand heute – 100 Euro Entfernungskosten pro Pflanze in der Schätzung berücksichtigt.

Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass es bis zum 28.02.2025 noch möglich ist, Koniferen zu entfernen. Weiterhin dürfen Hecken / Bäume usw. bis zum 28.02.2025 entfernt bzw. auf Stock gesetzt werden – dann erst wieder ab dem 01.10.2025. Ein schonender Formschnitt ist das ganze Jahr erlaubt – allerdings sollten diese Formschnitte nicht während der Brutzeit vorgenommen werden.

Eine Neuanpflanzung von Koniferen ist selbstverständlich verboten.

Für den Vorstand
Gez. Uwe Hölscher

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