Der Vorstand weist darauf hin, dass im Sommer 2026 in der Kolonie Deisterblick eine Gartenbegehung durchgeführt wird.
Die Gärten werden hinsichtlich Einhaltung des gültigen Pachtvertrages und des Bundeskleingartengesetz in Augenschein genommen. Hier wird dann u.a. die Anbaufläche, die Baulichkeiten, die Pflanzen, die Nutzung der Gewächshäuser etc. begutachtet.
Zum besseren Verständnis – der Vorstand haftet persönlich für die Einhaltung des Bundeskleingartengesetz, welches Grundlage eines jeden Pachtvertrag ist. Etwaige Abweichungen hiervon können zum Verlust des Pachtvertrages für den Verein oder einer Pachterhöhung führen!
Etwaige Mängel werden dem Pächter schriftlich mitgeteilt – Fristen zur Beseitigung von Mängeln mitgeteilt bzw. auf die Konsequenzen bei Aufgabe des Kleingartens hingewiesen.
